Rehasport

Bewegung ist die beste Medizin

Rehasport auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches IX wird ärztlich verordnet. Unter Anleitung unserer speziell ausgebildeten Sportlehrer und Übungsleiter werden Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft mit Sport und Spielen gefördert. Der Austausch mit Anderen und das Erleben in der Gruppe unterstützen und fördern den Rehabilitationsprozess. Rehasport stärkt die Eigenverantwortung für die Gesundheit. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird das Prinzip des lebenslangen, vielseitigen Sporttreibens in unserem Verein angestrebt. Anerkannter Rehasport wird von der Krankenkasse unterstützt.

  • Rehasport auf Verordnung

    Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzl. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und vereinbaren anschließend ein Beratungsgespräch.

  • In 4 Schritten zum Rehasport

    • Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen Rehasport verordnet, bitten Sie ihn, das Formular 56 (Rehasportverordnung) auszufüllen
    • Die ausgefüllte Verordnung über Rehasport bei der Krankenkasse einreichen und Kostenübernahme abwarten.
    • Terminvereinbarung, wenn Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
    • Teilnahme am Rehasport